- Schutzgenosse
- Schụtz|ge|nos|se, der (Völkerr.): dem Schutz der diplomatischen u. konsularischen Organe eines befreundeten od. - im Krieg - neutralen Staates anvertraute Person.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Schutzverwandter — (auch: Schutzgenosse) ist ein Rechtsbegriff aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1.1 Schutzverwandter (Einwohner einer Stadt) 1.2 Schutzgenosse (fremde Staatsangehörige) … Deutsch Wikipedia
Pfahlzins — Pfahlzins, Abgabe an den Guts od. Schutzherrn, auf dessen Gebiet ein Schutzgenosse wohnt … Pierer's Universal-Lexikon